Ingrid Schmidt wurde am 25. Dezember 1955 in Bürstadt geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Nach Ablegung des Assessor-Examens im April 1983 war sie zunächst wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Privat-, Verfahrensrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Frankfurt am Main; zudem war sie seit August 1983 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.
Frau Schmidt wurde am 1. März 2005 zur Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts ernannt und gleichzeitig dem Ersten Senat als Vorsitzende zugewiesen.
Nach fünf Präsidenten ist Ingrid Schmidt die erste Frau in diesem Amt.