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Wie deutsche Konzerne die Frauenquote umgehen

Immer mehr DAX-Konzerne umgehen die Frauenquote – diese Meldung ging vor wenigen Tagen durch die Medien. Möglich wird dies durch das europäische Aktienrecht.

Seit 2016 gilt in Deutschland für die Aufsichtsräte von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen eine verbindliche Geschlechterquote in Höhe von 30 Prozent. Bei börsennotierten Unternehmen, die einen Vorstand von mehr als vier Personen haben, muss seit wenigen Monaten zudem eine Frau Teil davon sein. Eine neue Studie des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (IMU) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung legt nun nahe, dass immer mehr DAX-Unternehmen ihre Rechtsform zur Europäischen Aktiengesellschaft (SE) umwandeln, um unter anderem genau diese Frauenquote zu umgehen, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Nur 10% der DAX-Unternehmen haben einen paritätisch besetzten aufsichtsrat.

Umgehung der Mitbestimmung

Von den insgesamt 40 DAX-Unternehmen haben nur noch vier einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat: Allianz, BASF, E.ON und SAP. Die paritätische Mitbestimmung von Arbeitnehmer*innen in Aufsichtsräten und die gesetzliche Frauenquote – diese beiden Vorschriften können deutsche Großkonzerne umgehen, indem sie zur SE („Societas Europaea“) werden. 424 deutsche SE-Unternehmen gibt es derzeit, wird die Studie zitiert, darunter 107 mit mehr als 2.000 Mitarbeiter*innen. Auch im wichtigsten deutschen Börsenindex sind mittlerweile 14 SE-Konzerne vertreten. Dazu kam es durch Umwandlungen. „Die meisten Unternehmen gehen den Schritt, um die Mitbestimmung in Aufsichtsräten zu umgehen. Sie schließen damit zugleich die Anwendung der Frauenquote in Aufsichtsräten und Vorständen aus“, zitiert die WAZ den EU-Rechtsexperten der IMU, Sebastian Sick. Häufig seien deutsche SE-Unternehmen auch gar nicht oder kaum europaweit aktiv.

Keine verpflichtende Mitbestimmung in Europäischer Aktiengesellschaft 

In Deutschland ist die gleichberechtigte Mitbestimmung in Aufsichtsräten großer Unternehmen Pflicht und gilt als wichtiger Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft. Seit 45 Jahren müssen die Aufsichtsratssitze ab 501 inländischer Mitarbeiter*innen mit einem Drittel bzw. ab 2001 Mitarbeiter*innen zur Hälfte mit Vertreter*innen der Arbeitnehmer*innen besetzt sein. Bei Europäischen Aktiengesellschaften gelten andere Regeln. Dort ist die Mitbestimmung nicht per Gesetz gegeben, sondern Verhandlungssache. Oft gehe dies zulasten Beschäftigten aus, wird Sick zitiert.

Durch die Änderung der Rechtsform kann die gesetzliche Frauenquote sowie die Mitbestimmung ausgehobelt werden. Daher sei es laut Daniel Hay, Direktor des IMU, dringend notwendig, „die Schwächen in der Gesetzgebung zu beheben, die es so einfach machen, die SE als Vehikel zur Mitbestimmungsvermeidung zu missbrauchen.“

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