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16 Tage gegen Gewalt an Frauen

Heute ist der internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Seit der Einführung vor 40 Jahren hat sich viel getan um Frauen vor Gewalt zu schützen. Dennoch sind noch viele Forderungen von Frauenorganisationen nicht umgesetzt, sie kritisieren das zögerliche Handeln der Regierung.

Vor 40 Jahren wurde im Jahr 1981 der 25. November im Gedenken an drei ermordete Schwestern in Kolumbien erstmals als Gedenktag für die Opfer von Gewalt an Frauen und Mädchen ausgerufen. Die Vereinten Nationen ernannten ihn schließlich zum internationalen Gedenktag. Seit 30 Jahren werden die 16 Tage vom 25. November bis zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember zum Anlass genommen, Gewalt gegen Frauen und Mädchen in den Fokus zu rücken und in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen. „Keine Frau soll Angst vor Gewalt – egal in welchen Form – haben müssen!“, so die Zweite Präsidentin des Nationalrats Doris Bures, die auch Vorstandsmitglied der Wiener Frauenhäuser ist. „Gewaltschutz ist ein essenzielles Fundament einer wahrlich freien und zivilisierten Gesellschaft und ein Eckpfeiler der Emanzipation“, so Bures weiter.

Es hat sich viel getan

In den letzten Jahrzehnten hat sich aufgrund gesetzlicher Änderungen viel für Frauen in unserem Land verbessert. „Es wirkt fast absurd, was Frauen früher zugemutet wurde: Sie mussten bis in die 70er Jahre Ihre Ehemänner um Erlaubnis bitten arbeiten gehen zu dürfen, wobei ihr Gehalt dann in dessen Besitz überging. Und bis ins Jahr 1989 war Vergewaltigung in der Ehe nicht strafbar.“ Österreich war das erste europäische Land, das ein Gewaltschutzgesetz erlassen hat. Dieses trat 1997 in Kraft und enthielt erstmals Bestimmungen über das Betretungsverbot, die Wegweisung sowie proaktive Hilfe für Opfer durch die Einrichtung von Interventionsstellen in allen Bundesländern. Nach einer einstimmig beschlossenen Novelle im Jahr 2009 erhielt Österreich vom Weltzukunftsrat im Jahr 2014 sogar den „Future Policy Award“ für seine „innovativen Lösungsansätze zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen“.

Einbindung von Organisationen und Gewaltschutzeinrichtungen

Ganz wichtig sind neben den gesetzlichen Weiterentwicklungen im Gewaltschutz auch immer die erfolgreiche und wertschätzende Einbindung von zivilgesellschaftlichen Organisationen und ExpertInnen aus Gewaltschutzeinrichtungen, Justiz, Soziologie und Psychologie. Sie sind eine unschätzbare Quelle, um Lücken aufzuzeigen, Nachbesserungsbedarf sichtbar zu machen und die Umsetzbarkeit verschiedener Maßnahmen einzuschätzen und rückzumelden. Deshalb ist es wichtig, sie zu Wort kommen zu lassen und Ihnen genau zuzuhören. „Mit Blick auf den Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen ziehen wir eine traurige Bilanz. In Österreich verzeichnen wir eine Serie von Femiziden, dennoch geht die Bundesregierung nicht auf die wiederholten Forderungen der Gewaltschutz- und Frauenorganisationen ein, die Gewaltprävention endlich mit den nötigen finanziellen und personellen Ressourcen auszustatten“, so Klaudia Frieben, Vorsitzende des Österreichischen Frauenrings. Speziell auch Alleinerzieherinnen sind verschiedenen Gewaltformen ausgesetzt.

Prävention von Gewalt gegen Frauen an erster Stelle

Andrea Brem, Geschäftsführerin der Wiener Frauenhäuser: „Prävention von Gewalt gegen Frauen muss an erster Stelle stehen. Aber der Schutz von Frauen, die von ihren Männern misshandelt wurden, darf auch nach einer Verurteilung des Mannes nicht enden. Frauen, die schwer verletzt wurden, dürfen nicht durch Obsorge-Entscheidungen gezwungen werden, weiterhin Kontakt mit dem Gewalttäter halten zu müssen. Dadurch sind sie nämlich in Folge auch weiterhin seinen Demütigungen, seiner Kontrolle und seiner Übergriffigkeit ausgesetzt. Auch Kinder müssen vor gewalttätigen Eltern geschützt werden: daher plädieren wir für Aussetzung von Besuchskontakten bei Gewalt – jedenfalls, wenn die Kinder keinen Kontakt möchten.“

Quelle: APA OTS

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